22/05/2024

SOZIALVERSICHERUNGS­BEITRÄGE

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  • Krankenversicherung: Die Krankenversicherung sorgt dafür, dass Arbeitnehmende im Krankheitsfall medizinisch versorgt werden können. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle Beschäftigten und wird durch Beiträge finanziert, die anteilig von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen werden. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % des Bruttogehalts, hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, den die jeweilige Krankenkasse festlegt.
  • Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung ist ebenfalls eine Pflichtversicherung und deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Sie unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell. Die genaue Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmenden. Weitere Insights und tieferes Wissen, inklusive tabellarischer Übersicht der voraussichtlichen Beiträge zur Pflegeversicherung, findest du hier in unserem Beitrag über die Pflegeversicherung.
  • Rentenversicherung: Die Rentenversicherung sichert die finanzielle Versorgung im Alter ab. Sie stellt sicher, dass Arbeitnehmende nach ihrem Arbeitsleben eine Rente erhalten, die ihnen einen gewissen Lebensstandard ermöglicht. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 % des Bruttogehalts und wird ebenfalls zur Hälfte von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen.
  • Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitslosenversicherung bietet Schutz bei Arbeitslosigkeit. Sie zahlt Arbeitslosengeld und unterstützt Arbeitnehmende bei der Arbeitssuche und Weiterqualifizierung. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,4 % des Bruttogehalts und wird ebenfalls hälftig von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen.
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easylohn_Sozialversicherungsbeitrag_Die_Rolle_der_Lohn_und_Gehaltsabrechnung

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