AAG-Anträge und eAU – Deine schnelle und rechtssichere Lösung

Die Abwicklung von AAG-Anträgen (Anträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sind für viele Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitenden ein zentraler Bestandteil der Lohnabrechnung. Die rechtzeitige und korrekte Einreichung dieser Anträge ist entscheidend, um finanzielle Vorteile zu nutzen und bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Mit easylohn übernimmst du alle notwendigen AAG-Anträge und eAU-Meldungen schnell und rechtssicher – ohne Stress und Aufwand.

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Das Wichtigste zu AAG-Anträgen und eAU

  • AAG-Anträge: Diese Anträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz ermöglichen Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitenden die Erstattung von Lohnfortzahlungen bei Krankheit. 
  • eAU: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein digitaler Nachweis für Krankmeldungen und muss seit 2022 an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden. 
  • Fristen und Formate: AAG-Anträge und eAU müssen fristgerecht eingereicht und korrekt übermittelt werden. 
  • Automatisierung: Durch die digitale Einreichung wird der Prozess effizient und fehlerfrei. 
  • Rechtssicherheit: Wir stellen sicher, dass alle Anträge korrekt und nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen eingereicht werden. 

Überblick zu AAG-Anträgen und eAU

Was sind AAG-Anträge? 

AAG-Anträge betreffen Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitenden, die Anspruch auf eine Erstattung von Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) haben. Wenn ein Mitarbeitender krank ist, übernehmen die Unternehmen die Lohnfortzahlung, können aber die Kosten dafür über den AAG-Antrag von der Umlagekasse (U1) erstattet bekommen. 

Wie funktioniert der AAG-Antrag? 

      1. Überprüfung der Anspruchsberechtigung: Wir prüfen, ob dein Unternehmen die Voraussetzungen für die Antragstellung gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz erfüllt (maximal 30 Mitarbeitende). 
      2. Ermittlung der Erstattungsansprüche: Wir ermitteln, wie viel du für die Lohnfortzahlungen während der Krankheit deiner Mitarbeitenden von der Umlagekasse erstattet bekommst. 
      3. Antragstellung: Der AAG-Antrag wird fristgerecht bei der zuständigen Umlagekasse (U1) eingereicht. 
      4. Dokumentation und Bestätigung: Du erhältst eine Bestätigung der Antragstellung und eine Übersicht über die Erstattungsbeträge. 

Was ist die eAU? 

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist der digitale Nachweis der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters, den dieser direkt an den Arbeitgeber und die Krankenkasse übermittelt. Seit Januar 2022 müssen alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch übermittelt werden. 

Wie funktioniert die eAU? 

      1. Erhalt der Bescheinigung: Der Mitarbeitende reicht seine Krankmeldung beim Arzt ein, der die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. 
      2. Übermittlung an den Arbeitgeber: Die Krankenkasse stellt die eAU dem Arbeitgeber zur Verfügung. 
      3. Dokumentation im Lohnabrechnungssystem: Wir nehmen die eAU in die Lohnabrechnung auf und stellen sicher, dass sie korrekt erfasst wird. 
      4. Meldung an die Sozialversicherung: Die Arbeitsunfähigkeit wird an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet, wenn dies erforderlich ist. 

Wie läuft die Antragstellung ab? 

      1. Erhebung der Daten: Wir erfassen alle relevanten Informationen zu AAG und eAU in deinem Unternehmen. 
      2. Automatisierte Berechnungen: Die Anträge werden automatisch berechnet und vorbereitet. 
      3. Übermittlung: Die Anträge werden fristgerecht und im richtigen Format an die zuständigen Behörden übermittelt. 
      4. Nachverfolgung und Bestätigung: Du erhältst eine Bestätigung über die Einreichung und den Status der Anträge. 

Was sind die Anforderungen? 

      • Vollständige Daten: Alle relevanten Informationen zu Mitarbeitenden, deren Arbeitsunfähigkeit und der Beschäftigungsquote müssen korrekt vorliegen. 
      • Fristgerechte Einreichung: AAG-Anträge und eAU-Meldungen müssen rechtzeitig eingereicht werden, um Verzögerungen und Nachzahlungen zu vermeiden. 
      • Elektronische Übermittlung: Die eAU muss gemäß den gesetzlichen Anforderungen elektronisch übermittelt werden. 

Rechtliche Rahmenbedingungen 

      • AAG: Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitenden können über das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) eine Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beantragen, wenn die Mitarbeitenden in die Umlagekasse (U1) eingezahlt haben. 
      • eAU: Seit 2022 müssen alle Krankmeldungen der Mitarbeitenden elektronisch übermittelt werden, gemäß den Vorgaben der Krankenkassen und des SGB V. 

Beispiele 

      • AAG-Antrag: Ein Unternehmen mit 15 Mitarbeitenden stellt einen AAG-Antrag und erhält eine Erstattung für die Lohnfortzahlung bei Krankheit eines Mitarbeiters. 
      • eAU: Ein Mitarbeitender wird krankgeschrieben, und die eAU wird automatisch an den Arbeitgeber und die Krankenkasse übermittelt. 
      • Automatisierte Verarbeitung: Ein Unternehmen nutzt eine automatisierte Lösung, die alle AAG-Anträge und eAU-Meldungen direkt in das System überträgt und fristgerecht einreicht. 

Unser Beitrag – Die Vorteile von easylohn

Mit easylohn übernimmst du alle AAG-Anträge und eAU-Meldungen schnell und rechtssicher: 

  • Automatisierte Antragsstellung: Wir berechnen die Ausgleichsabgabe und stellen den Antrag automatisch. 
  • Elektronische Übermittlung: Die eAU wird korrekt erfasst und direkt an die Krankenkasse und an dich übermittelt. 
  • Fristgerechte Einreichung: Wir sorgen dafür, dass alle Anträge und Meldungen fristgerecht eingereicht werden. 
  • Weniger Aufwand für dich: Du musst dich um nichts kümmern – wir übernehmen die ganze Administration. 
  • Rechtssicherheit: Alle Anträge und Meldungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. 

Mit easylohn erledigst du AAG-Anträge und eAU-Meldungen sicher, schnell und einfach – wir übernehmen den gesamten Prozess für dich. 

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Fabian Heddendorp
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