Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft – Pflicht, die wir für dich übernehmen

Einmal jährlich müssen Unternehmen der Berufsgenossenschaft die Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten melden. Der Lohnnachweis bildet die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Unfallversicherung. Mit easylohn übermittelst du den Lohnnachweis rechtzeitig und korrekt – wir sorgen dafür, dass alle Vorgaben eingehalten werden.

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Das Wichtigste zum Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft

  • Gesetzliche Verpflichtung: Unternehmen müssen jährlich den Lohnnachweis elektronisch übermitteln. 
  • Datenbasis: Grundlage sind die im Abrechnungsjahr gezahlten Arbeitsentgelte der Beschäftigten. 
  • Fristen: Der Lohnnachweis muss bis spätestens 16. Februar des Folgejahres eingereicht werden. 
  • Berufsgenossenschaftliche Umlage: Die Angaben fließen direkt in die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ein. 
  • Elektronische Übermittlung: Seit 2017 erfolgt die Meldung ausschließlich digital über das UV-Meldeverfahren. 

Überblick zum Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft

Was ist der Lohnnachweis? 

Der Lohnnachweis ist eine jährliche Meldung, die an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermittelt wird. Er enthält Informationen über die gezahlten Arbeitsentgelte der Beschäftigten und ist Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. 

Wie läuft die Übermittlung des Lohnnachweises ab? 

      1. Datenprüfung: Wir stellen sicher, dass alle relevanten Arbeitsentgelte korrekt erfasst sind. 
      2. Erstellung des Lohnnachweises: Die Daten werden gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaft aufbereitet. 
      3. Elektronische Übermittlung: Der Lohnnachweis wird über das zertifizierte UV-Meldeverfahren direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft übermittelt.
      4. Bestätigung: Du erhältst eine Bestätigung über die erfolgreiche Übertragung. 

Was sind die Anforderungen? 

      • Korrekte Stammdaten: Angaben zum Unternehmen sowie den beschäftigten Personen müssen vollständig und aktuell sein. 
      • Entgeltinformationen: Arbeitsentgelte aller Beschäftigten, einschließlich Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. 
      • Branchenspezifische Zuordnung: Zuordnung der Löhne zu den entsprechenden Gefahrtarifstellen der Berufsgenossenschaft. 

Rechtliche Rahmenbedingungen 

      • Die Übermittlung des Lohnnachweises ist gemäß § 199 SGB VII verpflichtend. 
      • Der Lohnnachweis dient als Grundlage für die Beitragsberechnung zur Unfallversicherung und muss fristgerecht erfolgen. 
      • Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können zu Nachforderungen oder Sanktionen führen. 

Beispiele 

      • Beispiel 1: Ein Handwerksbetrieb mit 10 Mitarbeitenden übermittelt die gezahlten Entgelte von insgesamt 300.000 € an die zuständige Berufsgenossenschaft. 
      • Beispiel 2: Ein Büroservice meldet die Entgelte seiner Angestellten gemäß den Zuordnungen im Gefahrtarif, um die Unfallversicherungsbeiträge korrekt berechnen zu lassen. 
      • Beispiel 3: Ein Gastronomiebetrieb ergänzt Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld in den Lohnnachweis. 

Unser Beitrag – Die Vorteile von easylohn

Mit easylohn erledigst du den Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft ohne Aufwand: 

  • Wir prüfen deine Abrechnungsdaten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. 
  • Der Lohnnachweis wird direkt und sicher über das UV-Meldeverfahren übermittelt. 
  • Du sparst Zeit und vermeidest Fehler oder Nachfragen durch die Berufsgenossenschaft. 
  • Wir behalten Fristen im Blick und informieren dich über Änderungen in den Vorgaben. 
  • Deine Daten sind bei uns in besten Händen und werden DSGVO-konform verarbeitet. 

Mit easylohn übermittelst du den Lohnnachweis stressfrei und sicher – wir machen es dir einfach! 

Wir machen deine Lohnabrechnung rechtssicher! zuverlässig! kostengünstig! pünktlich!

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Fabian Heddendorp
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Dieter
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Landmann Training GmbH
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Sandra Korthauer-Vollberg
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Dieter Frings
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