In dieser Folge erklären wir euch kurz und kompakt, wer bei einer Langzeiterkrankung zahlt. Von den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung über das Krankengeld und auch die Leistungen, die ihr nach der Aussteuerung erhaltet. Hier ist ein Leitfaden für langzeiterkrankte Beschäftigte.
Bis zu einer Dauer von 6 Wochen haben erkrankte Arbeitnehmer Anspruch auf eine vollständige Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser Frist tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Kindergeld, jedoch maximal für einen Zeitraum von 72 Wochen. Danach ergeben sich die folgenden Möglichkeiten:
1. Wiedereinstig ins Berufsleben: Die Rückkehr in das Berufsleben und das bestehende Arbeitsverhältnis.
2. Arbeitslosigkeit: Für Personen unter 50 Jahren besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für bis zu 12 Monate. Für ältere Arbeitnehmer erhöht sich die Bezugsdauer auf 15 oder 18 Monate.
3. Erwerbsminderungsrente: Falls die Rückkehr in das Berufsleben nicht möglich ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente von der deutschen Rentenversicherung gewährt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Situationen immer im Einzelfall betrachtet werden müssen. Für verbindliche Informationen und Beratung stehen die Beratungsstellen der Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit und der deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.