Die Nebenberuflichkeit wird definiert durch eine Tätigkeit, die weniger als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Selbst eine Halbtagsbeschäftigung wird bereits als hauptberuflich betrachtet. Dies ist ein entscheidender Faktor für Arbeitnehmende, die ihre beruflichen Aktivitäten ausweiten möchten, ohne den Status ihres Hauptberufs zu gefährden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Ausübung einer Nebenberuflichkeit nicht nur auf Personen mit einem steuerrechtlich festgelegten Hauptberuf beschränkt ist. Sogar diejenigen, die steuerrechtlich keinen Hauptberuf haben, können einer solchen Beruflichkeit nachgehen und davon profitieren.
Für Arbeitnehmende, die mehrere verschiedenartige Tätigkeiten ausüben, erfordert die Bewertung der Nebenberuflichkeit eine individuelle Betrachtung jeder einzelnen Tätigkeit. Wenn jedoch mehrere Tätigkeiten als gleichartig betrachtet werden, können sie zusammengefasst werden, sofern sie nach allgemeinem Verständnis als Ausübung eines einheitlichen Hauptberufs gelten.