Das neue Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
Die dynamische Entwicklung der Arbeitswelt erfordert eine kontinuierliche Anpassung und Stärkung der Fördermaßnahmen für Beschäftigte und Ausbildungssuchende. Von diesem Hintergrund wurde das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ ins Leben gerufen, das ab 2024 zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen im Bereich der beruflichen Bildung einführt.
Am 7. Juli 2023 stimmte der Bundesrat diesem wegweisenden Gesetz zu, nachdem der Bundestag am 23. Juni 2023 den ursprünglichen Gesetzentwurf modifiziert hatte. Ziel des Gesetzes ist es, die Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung auszubauen und anzupassen, um den Herausforderungen der raschen Transformation der Arbeitswelt gerecht zu werden.
Wir als Dienstleister für Lohnbuchhaltung in Bonn, müssen uns für unsere Mandanten frühzeitig auf diese Neuerung einstellen. Aus diesem Grund ist unsere Wissensdatenbank über dieses und ähnliche Themen stets aktuell. Wir teilen gerne unser Fachwissen in diesem Blogbeitrag mit dir, um sicherzustellen, dass du auf alle Änderungen vorbereitet bist.
Ausbildungsgarantie und Berufsorientierung
Eine der herausragenden Neuerungen ist die Einführung einer Ausbildungsgarantie, die jedoch kein rechtlicher Anspruch ist. Diese Garantie soll vor allem jungen Menschen den Übergang in eine Ausbildung erleichtern, indem sie durch verstärkte Unterstützung seitens der Agenturen für Arbeit und Jobcenter sowie durch berufsorientierte Kurzpraktika und einen Mobilitätszuschuss unterstützt werden.
Geförderte Praktika in Betrieben sollen jungen Menschen helfen, sich optimal auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter übernehmen dabei eine wichtige Rolle, indem sie gezielte Beratung und Unterstützung bei der Berufswahl und der Aufnahme einer Ausbildung bieten.
Qualifizierungsgeld für Strukturwandel
Um Unternehmen in Zeiten des Strukturwandels zu unterstützen, wurde das Qualifizierungsgeld eingeführt. Dieses ermöglicht es Arbeitgebenden, ihre Beschäftigten durch Weiterbildung zu halten und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Voraussetzungen für die Beantragung und die Höhe des Qualifizierungsgeldes orientieren sich an den Bedürfnissen der Unternehmen und der Beschäftigten.
Voraussetzungen und Höhe des Qualifizierungsgeldes
Um das Qualifizierungsgeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf und eine Mindeststundenzahl für die Weiterbildung. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes orientiert sich an der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz und beträgt in der Regel 60 Prozent. Für Beschäftigte mit Kindern kann dieser Betrag auf 67 Prozent erhöht werden.
Beantragung des Qualifizierungsgeldes
Die Beantragung des Qualifizierungsgeldes erfolgt für jede berufliche Weiterbildung separat. Dabei kann die Weiterbildung aus mehreren Abschnitten bestehen, die nicht zwingend am Stück absolviert werden müssen. Der Antrag kann online gestellt werden und gilt für alle Teilnehmenden derselben Weiterbildung, sofern diese beim gleichen Bildungsträger stattfindet.
Reform der Weiterbildungsförderung
Die bisherigen Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten waren oft komplex und unübersichtlich. Das neue Gesetz zielt darauf ab, diese zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen. Künftig sollen feste Fördersätze je nach Betriebsgröße gelten und weniger Förderkombinationen erforderlich sein. Zudem entfällt die Voraussetzung einer Betroffenheit vom Strukturwandel oder einer Weiterbildung in einem Engpassberuf.
Änderungen für kleinere Betriebe und Kurzarbeit
Besonders für kleine Betriebe gibt es einige Änderungen, die den Zugang zur Weiterbildung erleichtern sollen. So sind Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten nun von der Beteiligung an Lehrgangskosten befreit. Zuvor lag die Grenze bei zehn Beschäftigten. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, Kurzarbeit für Weiterbildungen zu nutzen, wobei die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge und Lehrgangskosten erstattet werden können.
Auswirkungen auf die Lohnbuchhaltung
Die Gesetzesänderungen im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ haben direkte Auswirkungen auf die Lohnbuchhaltung von Unternehmen. Insbesondere die Einführung des Qualifizierungsgeldes erfordert eine genaue Überprüfung und Anpassung der Lohnabrechnungsprozesse.
Um die Qualifizierungsgelder korrekt zu verwalten, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie in der Lohnabrechnung angemessen erfasst werden. Dies erfordert nicht nur die Berücksichtigung der entsprechenden Lohnkosten, sondern auch die Umsetzung geeigneter Prozesse zur Beantragung und Auszahlung der Gelder an die Beschäftigten.
Die genauen Auswirkungen auf die Lohnbuchhaltung hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Unternehmensgröße, der Art der Weiterbildungsmaßnahmen und der individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs. Eine gründliche Analyse der neuen gesetzlichen Anforderungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen der Personalabteilung und der Lohnbuchhaltung sind daher entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und potenzielle Vorteile optimal zu nutzen.
Insgesamt bietet das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ eine Vielzahl von Maßnahmen und Instrumenten, um Beschäftigte und Ausbildungssuchende optimal auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt vorzubereiten und die Wettbewerbsfähigkeit von zahlreichen Unternehmen langfristig zu sichern.
Kleine Anpassungen ermöglichen in den meisten Fällen große vorteilhafte Chancen.
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