Eine Aushilfskraft ist ein Arbeitnehmender, welcher aufgrund einer Vereinbarung vorübergehend eingestellt wird, um einen kurzfristigen Bedarf an zusätzlicher Arbeitskraft zu decken. Der entscheidende Faktor bei dieser Bezeichnung ist der vorübergehende Charakter, der sich aus den betrieblichen Anforderungen nach temporärer Unterstützung ergibt.
Typische Situationen, in denen Aushilfsarbeitsverhältnisse entstehen:
- Ersatz und Vertretung: Aushilfskräfte können eingesetzt werden, um Arbeitskräfte zu ersetzen oder zu vertreten, die aus Gründen wie Krankheit, Urlaub oder Elternzeit fehlen.
- Zusätzlicher Arbeitsbedarf: Unternehmen benötigen gelegentlich zusätzliche Arbeitskräfte, um vorübergehende Produktionsspitzen zu bewältigen oder besondere Projekte abzuschließen.
- Saisonaler Bedarf: In bestimmten Branchen wie dem Einzelhandel oder der Lebensmittelindustrie kann es saisonale Hochphasen geben, in denen Aushilfen benötigt werden, beispielsweise für den Schlussverkauf oder den Sommeransturm auf Eis und Getränke.
Wenn die Aushilfskraft nicht selbständig arbeitet, unterliegt die Lohnsteuer dem allgemeinen Steuerabzugsverfahren oder unter bestimmten Voraussetzungen der Pauschalsteuersatz wird angewandt. Dies hilft, die steuerlichen Aspekte der Beschäftigung von Aushilfskräften zu regeln und sicherzustellen, dass die entsprechenden Steuern korrekt abgeführt werden.