„Als Selbstständiger gehe ich in die private Krankenversicherung.“ Das hat vor einigen Jahren niemand hinterfragt und war Gang und Gebe. Doch nicht immer ist ein Wechsel in die Privatversicherung sinnvoll und vorteilhaft. Besonders, wenn man die mit dem Alter steigenden Beiträge betrachtet. Deshalb möchten viele UnternehmerInnen auch zurück zur Gesetzlichen wechseln. Das ist jedoch nicht ganz so einfach, geht aber unter bestimmten Voraussetzungen.
Wechsel zur privaten Krankenversicherung
Selbstständige sind in den meisten Fällen nicht versicherungspflichtig und können sich zu Beginn Ihrer Tätigkeit aussuchen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen möchten. Bedenke: In der Regel ist ein Wechsel von der GKV in die PKV einfacher als anders herum. Hast du erstmal der Gesetzlichen gekündigt und bist der privaten Versicherung beigetreten, kann ein erneuter Wechsel im Laufe der Selbstständigkeit sehr problematisch werden. Nicht selten lehnen gesetzliche Krankenversicherungen eine Wideraufnahme ab.
Beitragsanhebung in der PKV – ein Problem für viele Unternehmer
Je älter du wirst, umso teurer wird die private Krankenversicherung, denn die Beiträge, die du zahlen musst stiegen konstant, auch wenn du Rente beziehst. Ein Knackpunkt für viele Unternehmer und einer der häufigsten Gründe, warum ein Versicherungswechsel zurück zur GVK gewünscht wird.
Als Angestellter, Selbständiger und Gesellschafter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung – Diese Möglichkeiten hast du
Zuerst einmal müssen wir unterscheiden, ob du als Selbstständiger oder als Angestellter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchtest. Wenn du hauptberuflich zurück in ein Angestelltenverhältnis gehst, kannst du dich ganz leicht wieder gesetzlich versichern lassen.
Möchtest du dich als Unternehmer wieder gesetzlich versichern lassen, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen. Besonders, wenn du bereits das 55. Lebensjahr überschritten hast, ist ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht so einfach und nur möglich, wenn du
- entweder innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 1 Tag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert warst
- oder deinen Versicherungsschutz über die gesetzliche Familienversicherung abdeckst. Die Annahme in der Familienversicherung ist aber auch von deinen Aufgaben in der selbstständigen Tätigkeit abhängig.
Grundvoraussetzung ist zudem, dass du mindestens die Hälfte der Zeit, in der du privat versichert warst, auch tatsächlich versicherungspflichtig war.
Erfüllst du die Bedingungen nicht, dann ist vielleicht ein Angestelltenverhältnis neben der Selbstständigkeit eine Lösung für dich. Grundsätzlich ist es egal, ob Teilzeit oder Vollzeit, aber:
- Im Angestelltenverhältnis musst du mehr als 450 Euro verdienen. Jobs mit weniger Entlohnung sind nicht versicherungspflichtig.
- Du darfst im Angestelltenverhältnis die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro nicht überschreiten.
Wenn du Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bist, kannst du dich von der Gesellschaft anstellen lassen oder als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig werden.
Letzte Möglichkeit zum Wechsel in die gesetzliche Versicherung ist die Aufgabe der Selbstständigkeit. Mit Abmeldung des Unternehmens meldest du dich arbeitslos. Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld I Haast du ein Recht zur Aufnahme in die GKV. Für diesen Schritt musst du aber unter 55 Jahre alt sein, da du sonst von der Versicherungspflicht befreit bist.