Die Lohnsteuerklassen sind in Deutschland ein System zur Besteuerung von Arbeitseinkommen. Es gibt insgesamt sechs Lohnsteuerklassen, die unterschiedliche Steuersätze repräsentieren. Die Wahl der Lohnsteuerklasse beeinflusst die Höhe der monatlichen Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten wird.
Die Lohnsteuerklasse wird in der Regel von der persönlichen Lebenssituation bestimmt. Zum Beispiel:
- Personen, welche ledig, getrennt, geschieden oder verwitwet sind, gehören der Steuerklasse 1 an.
- Personen, welche alleinerziehend mit mindestens einem Kind sind und die Voraussetzung der Steuerklasse 2 erfüllen, können Steuerklasse 2 beantragen.
- Verheiratete Paare und Partner, welche eine eingetragene Lebensgemeinschaft haben, können Steuerklasse 3 beantragen. Zu beachten ist, dass Steuerklasse 3 nur in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich ist. Dies kann vor allem für Partner mit einem sehr unterschiedlichen Gehalt vorteilhaft sein. Hierbei sollten Besserverdienende Steuerklasse 3 beantragen und Geringverdienende entsprechend die Steuerklasse 5 hinterlegen lassen.
- Die Steuerklasse 4 ist sinnvoll für Ehepaare und Partner, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben, welche ein ähnlich hohes Einkommen haben und wird standardmäßig bei Verheirateten hinterlegt.
- Bei Steuerklasse 5 liegen die gleichen Voraussetzungen vor wie bei Steuerklasse 3. Geringverdienende werden mit dieser Steuerklasse abgerechnet, da die steuerlichen Abzüge hier höher ausfallen.
- Arbeitnehmende, welche Mehrfachbeschäftigungen ausführen und/oder Arbeitgebenden keine Steuer ID vorlegen, gehören der Steuerklasse 6 an und haben somit die höchsten Steuerabzüge.