Der Mindestlohn ist das gesetzlich festgelegte, kleinste zulässige Arbeitsentgelt und wird durch gesetzliche Regelungen oder allgemeinverbindliche Tarifverträge vorgeschrieben. Der Mindestlohn kann entweder als Stundenlohn oder als monatliches Entgelt festgelegt sein.
Bei der Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Über mehrere Stufen (1. Januar 2017: 8,84 Euro, 1. Januar 2019: 9,19 Euro, 1. Januar 2020: 9,35 Euro, 1. Januar 2021: 9,50 Euro, 1. Juli 2021: 9,60 Euro, 1. Januar 2022: 9,82 Euro und 1. Juli 2022: 10,45 Euro) stieg der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro. Auch in 2024 und 2025 ist eine Erhöhung des Mindestlohns vorgesehen.