12/07/2022

MINDESTLOHN – UND WELCHE GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN AUF DICH KOMMEN

Liebe Leserinnen und Leser,

bevor wir in den heutigen Blogpost eintauchen, möchten wir höflich darauf hinweisen, dass einige der enthaltenen Informationen möglicherweise nicht mehr auf dem neuesten Stand sind. Aufgrund der regelmäßigen Änderungen in den Gesetzen und Richtlinien im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung könnte es sein, dass die Inhalte dieses Beitrags nicht mehr vollständig aktuell sind.

Unser Team arbeitet kontinuierlich daran, euch stets die aktuellsten und präzisesten Informationen zu liefern. Für eventuelle Unannehmlichkeiten im Voraus möchten wir uns entschuldigen und empfehlen, sich bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten direkt an unsere Profis zu wenden.

Wir danken euch für euer Verständnis und Vertrauen in unsere Dienstleistungen.

Der Mindestlohn wurde ab dem 01. Juli 2022 planmäßig auf 10,45 EUR/ Stunde von bislang 9,82 EUR/ Stunde erhöht. Damit erhöht sich der Mindestlohn um 6,42 %. Zum 01. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn weiter auf 12,00 EUR/ Stunde, ebenso erhöht sich die Mini-Job-Grenze auf 520,00 Euro und die Midijob-Grenze auf 1.600,00 EUR.

Ein Beschäftigter, der Vollzeit arbeitet und Mindestlohn erhält, verdient demnach ab dem 01. Juli 2022 1.811,33 EUR brutto/ Monat. Die Überprüfung der Einhaltung vom Mindestlohn kannst du mit nützlichen Online-Rechnern selbst durchführen.

Mithilfe des Mindestlohns will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass Beschäftigte fair entlohnt werden. Zudem soll dadurch auch die Ausweitung des Niedriglohnsektors verhindert werden. Bis auf wenige Ausnahmen wie freie Dienstvertragsnehmer und Werkverträge gilt der Mindestlohn in Deutschland für alle Branchen und Beschäftigte. In der Bundesrepublik definiert der Gesetzgeber in Deutschland den Mindestlohn als Stundenlohn.

Der Mindestlohn steht grundsätzlich jedem Beschäftigten in Deutschland zu, bis auf folgende Ausnahmen, die das Gesetz zulässt: 

  • Praktikanten 
  • Jugendliche ohne Ausbildung 
  • Auszubildende 
  • Ehrenamtlich Tätige 
  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung 

Wer prüft das Einhalten des Mindestlohngesetzes?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führt regelmäßig unangekündigte Kontrollen durch, um Schwarzarbeit und das Nichtinhalten von Gesetzen einzudämmen. 

Die Beamten sind befugt, Grundstücke zu betreten, Geschäftsunterlagen einzusehen und das Personal zu befragen. Bei Verstößen können laut § 21 MiLoG Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

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