15/08/2022

PFLEGEBONUS UND ERWEITERTE SONDERZAHLUNGEN 2022

Die Auszahlung des steuerfreien Pflegebonus 2022 für Pflegekräfte in Krankenhäusern und ärztlichen Einrichtungen wurde beschlossen.

Der Pflegebonus soll an Pflegekräfte gehen, die durch die Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten besonders belastet waren. Da das Pflegepersonal ein erhöhtes Risiko einer Eigeninfektion und einen erhöhten Betreuungsaufwand durch COVID-19 Patienten hatten. 

Die Bundesregierung stellt Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen insgesamt 1 Mrd. Euro für die Bonuszahlungen zur Verfügung. Die Höhe der Auszahlung an die jeweilige Fachkraft richtet sich nach der wöchentlichen Arbeitszeit und beträgt maximal 550,00 Euro. Folgende Staffelung ist zu beachten:

  • Vollzeitbeschäftigter in der direkten Pflege bis zu 550 Euro
  • Beschäftigter der min. 25% seiner Arbeitszeit in der direkten Pflege mitarbeitet bis zu 370 Euro 
  • Azubis in Pflegeberufen 330 Euro
  • Sonstige Arbeitnehmer einer zugelassenen Pflegeeinrichtung bis zu 190 Euro
  • Helfer im freiwilligen sozialen Jahr bis zu 60 Euro

Arbeitgeber der Pflegeeinrichtungen wird der Pflegebonus für ihre Beschäftigten über die soziale Pflegeversicherung erstattet. 

Für Arbeitgeber besteht zusätzlich die Möglichkeit, insgesamt bis zu 4500 Euro steuerfrei an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Dies geht noch bis Ende 2022. 

Der Bonus soll innerhalb von vier Wochen nach Auszahlung durch den GKV-Spitzenverband vom Arbeitgeber an die Pflegekräfte ausgezahlt werden, spätestens bis zum 31. Dezember 2022.

Dies ist ein Teilbereich aus dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz. Auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums erhalten Sie hierzu ergänzende Hinweise.

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